Zweifamilien-Doppelhaushälfte mit Garage in ruhiger Lage von Essen-Bedingrade
Objektnummer
A1717MSZT
Standort
45359 Essen / Bedingrade
Lage
Essen-Bedingrade ist ein ruhiger, grüner Stadtteil im Westen der Stadt mit hohem Wohn- und Freizeitwert. Gepflegte Wohnsiedlungen, viele Grünflächen und die Nähe zum Borbecktal schaffen eine familienfreundliche Atmosphäre. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Ärzte sind schnell erreichbar, ebenso wie Bus- und Bahnhaltestellen. Durch die gute Anbindung an die A40 und A42 sind die Essener Innenstadt sowie andere Städte im Ruhrgebiet bequem erreichbar. Bedingrade kombiniert naturnahes Wohnen mit städtischem Komfort – perfekt für Familien, die Wert auf Lebensqualität legen.
Objektbeschreibung
Diese Zweifamilien-Doppelhaushälfte in Essen-Bedingrade wurde 1985 durch Umbau und Erweiterung eines Ursprungshauses von 1934 erstellt. Das Haus ist vollunterkellert und bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten – ideal für Familien oder Generationenwohnen.
Auf zwei Ebenen stehen zwei separate Wohneinheiten zur Verfügung:
Die Erdgeschosswohnung verfügt über ein helles Wohnzimmer mit direktem Zugang zum Garten, ein Schlafzimmer, ein Kinderzimmer, eine Küche, ein Badezimmer sowie ein separates Gäste-WC.
Die Dachgeschosswohnung bietet ebenfalls ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, ein Kinderzimmer, eine Küche und ein Badezimmer.
Alternativ ist bei dieser Immobilie auch eine Nutzung als großzügiges Einfamilienhaus vorstellbar.
Eine Garage sowie zwei zusätzliche Pkw-Stellplätze vor dem Haus bieten ausreichend Platz für Fahrzeuge. Der großzügige Garten lädt zum Verweilen und Spielen ein – ideal für Familien.
Ein solides Zuhause mit viel Potenzial in ruhiger, familienfreundlicher Lage!
Ausstattung
Flächen
Wohnfläche
183 m²
Grundstücksfläche
657,00 m²
Anzahl Zimmer
6
Anzahl Schlafzimmer
4
Anzahl Badezimmer
2
Anzahl separates WC
1
Sonstiges
Die Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Wir sind von den betreibenden Miteigentümern mit der Bewerbung des anstehenden Zwangsversteigerungstermins und der Beratung von Bietinteressenten beauftragt. Unser Service steht Ihnen daher kostenfrei zur Verfügung.
Der angegebene Preis beziffert das von den betreibenden Miteigentümern definierte zuschlagsfähige Mindestgebot.
Die Angaben zur Immobilie sind dem gerichtlichen Verkehrswertgutachten entnommen. Für die Richtigkeit dieser Angaben können wir daher trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Gewährleistung übernehmen.
Sofern Ihnen die Vorgehensweise bei einem Immobilienerwerb im Wege einer Zwangsversteigerung nicht bekannt sein sollte, sie Zusatzinformationen und weitere Objektunterlagen benötigen oder Sie anderweitige Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ein Energieausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) liegt nicht vor. Gemäß § 80 GEG besteht für Gebäude im Bestand im Falle des Verkaufs und bei Vermietung, Verpachtung oder Leasing die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises. Die Zwangsversteigerung fällt nicht unter die in § 80 GEG aufgeführten Ausstellungsanlässe. Demzufolge muss im Falle der Zwangsversteigerung ein Energieausweis nicht vorgelegt werden. Die Maßgaben des Gebäudeenergiegesetzes sind jedoch nach einem Eigentümerwechsel durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung zu beachten. Es wird empfohlen hierzu entsprechende Informationen einzuholen.