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Der Gläubiger muss einen Antrag auf Zwangsversteigerung der Immobilie des Schuldners stellen, dem wiederum ein Vollstreckungstitel zugrunde liegen muss. Das zuständige Amtsgericht prüft die Voraussetzungen. Wird die Versteigerung bewilligt, beginnt die Eröffnung. Dabei wird ein Verkehrswert festgelegt und anhand dessen ein Mindestgebot für die Bietenden entwickelt. Anschließend dürfen die Interessenten innerhalb eines bestimmten Zeitfensters ihr Gebot für die Immobilie abgeben. Wichtig dabei: Sie müssen nachweisen, dass sie selbst zahlungsfähig sind. Das höchste abgegebene Gebot wird final dreimal wiederholt. Sofern niemand darüber geht, ist es bindend und der Bietende erhält den Zuschlag, sofern bestimmte Grenzen eingehalten wurden.
Der Makler kümmert sich um die Anfertigung des Angebots der Immobilie, die versteigert wird. Dabei richtet er sich nach der voraussichtlich interessierten Zielgruppe. Zudem ist er der direkte Ansprechpartner für Bietende, die noch weitere Fragen rund um die Immobilie haben. Denn: Interessenten möchten auch bei einer Zwangsversteigerung sicher sein, dass es sich um das für sie passende Investment handelt. Fehlende Details oder Informationen werden durch den Makler bereitgestellt. Weiterhin ist der Makler für die Preisabstimmung und Immobilienbewertung des zu versteigernden Hauses zuständig.
Bei einer Vollstreckungsversteigerung wird eine Immobilie aus Schuldengründen versteigert - in der Regel wird dieser Begriff als Synonym für die Zwangsversteigerung verwendet. Der Gläubiger des Eigentümers einer Immobilie stößt hierbei die Auktion an. Im Fall der Teilungsversteigerung handelt es sich um eine Immobilie, die mehrere Erben hat oder als Scheidungsimmobilie auf den Markt kommt. Hierbei erhalten mehrere Besitzer der Immobilie einen Anteil aus der Versteigerung - um Schulden geht es jedoch nicht.
Natürlich richtet sich der Grundpreis bei einer Versteigerung nach dem Verkehrswert einer Immobilie. Doch muss dieser keineswegs geringer als bei anderen Immobilien sein: Auch hier richtet sich die Immobilienbewertung nach den Fakten und dem Markt, sodass nicht immer Schnäppchen zu erwarten sind. Normalerweise sind jedoch die Kaufnebenkosten geringer.
Meistbietende Interessenten erhalten eine zwangsversteigerte Immobilie nicht automatisch - es gibt bestimmte Grenzen, die einerseits den Schuldner und andererseits den Gläubigen schützen. So muss anhand der 5/10-Grenze mindestens 50 Prozent des ermittelten Verkehrswertes der Immobilie erreicht werden. Andernfalls muss von Amts wegen der Zuschlag grundsätzlich versagt werden. Bei der 7/10-Grenze geht es darum, im Bieterverfahren mindestens 70 Prozent des festgelegten Verkehrswertes zu schaffen. Ist das nicht der Fall, kann der Gläubiger einen Antrag stellen, der ebenfalls den Zuschlag (auch nachträglich) verhindert.